Stifterin/Stifter werden

Stiften bringt hohe steuerliche Vorteile

Der Staat belohnt Menschen, die Vermögen für einen gemeinnützigen Zweck stiften. Sowohl die Arbeit gemeinnütziger Stiftungen als auch das Engagement der Stifterinnen und Stifter wird hoch geschätzt und ist daher steuerlich begünstigt.


Stifterversammlung/Gründungsstifter/Zustifter/Stiftungsfonds

Was bedeutet Stifterversammlung und wer erhält einen Sitz?
Die Stifterversammlung besteht aus den Stifter/innen – die Zugehörigkeit ist bei natürlichen Personen auf Lebenszeit. Mit einer Zustiftung in Höhe von mindestens € 500 erhält man die Anerkennung für diesen lebenslangen Sitz in der Stifterversammlung. Sie haben dort Mitspracherecht und können so die weiteren Geschicke der Bürgerstiftung mitbestimmen.

Wünschen Sie einen Stiftungsfond im eigenen Namen?
Ab einer Summe von 50.000 Euro kann Ihre Zustiftung in einem eigenen Fonds separat verwaltet werden. Mit diesen Mitteln werden dann ausschließlich die von Ihnen bestimmten Stiftungszwecke erfüllt. Wir beraten Sie gerne!

Wie hoch muss eine Zustiftung an die Bürgerstiftung sein?
Spenden und Zustiftungen an die Bürgerstiftung Mutterstadt können in jeder beliebigen Höhe geleistet werden. Jeder Beitrag ist hoch geschätzt und sehr willkommen! Bei Zustiftungen in Höhe von mindestens 500 Euro erhält man einen Sitz in der Stifterversammlung (siehe oben). Bei Zustiftungen bitte auf dem Spendenformular/Überweisungsträger das Wort „Zustiftung“ vermerken. Ansonsten wird der Beitrag als Spende gebucht.

Unterstützen Sie mit einer Spende!
Wenn Sie sich für eine Spende entscheiden, wird die Bürgerstiftung Mutterstadt diesen Betrag für die Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke oder für ein von Ihnen vorgegebenes Projekt verwenden.


Sie können uns unterstützen, in dem Sie Ihren Beitrag auf eines unserer Konten überweisen. Unsere Bankverbindungen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Oder spenden Sie einfach online über den untigen Button.

Online-Spende

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