Wissenswertes zur Bürgerstiftung

Die Stifterversammlung
Die Stifterversammlung besteht aus den Gründungsstiftern und den Zustiftern – die Zugehörigkeit besteht bei natürlichen Personen auf Lebenszeit. Die Stiftungsversammlung bietet allen Stiftern ein Forum zur Information und zum Austausch mit den Stiftungsverantwortlichen.


Stiftungsvorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte und trägt die Verantwortung für das Handeln der Bürgerstiftung. Der Vorstand vertritt die Bürgerstiftung nach außen. Er besteht aus mindestens 3 höchstens jedoch 5 Personen.
Der Vorstand ist auch verantwortlich für die Bildung und Besetzung von Fachausschüssen für z.B.



Der Stiftungsvorstand


Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das Kontrollorgan der Stiftung. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 5 höchstens jedoch 15 Mitgliedern. Der Stiftungsrat überwacht die Einhaltung der Stiftungszwecke und unterstützt den Vorstand in seiner Arbeit. Der Zuständigkeit des Stiftungsrates obliegen im Besonderen: die Kontrolle des Vorstandes, die Entlastung des Vorstandes, die Abberufung des Vorstandes sowie die Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses. Der Stiftungsrat kontrolliert die Verwendung der Erträgnisse aus dem Stiftungsvermögen und wacht über die Zweckverwirklichung.

Der Stiftungsrat

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